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FAQ - Bewerbungsverfahren Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen

Meine Bewerbungsunterlagen habe ich erfolgreich hochgeladen. Wie ist der weitere Ablauf?

Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Sie werden durch die Schulleitung kontaktiert, sobald Ihre Fächer auf Interesse stoßen und Bedarf besteht. Die Schulleitung wird mit Ihnen ein Kennenlerngespräch vereinbaren. Ebenso besteht die Möglichkeit nach Absprache an der Schule zu hospitieren.

Wie entscheidet sich an welche Schule ich eingestellt werde? Und was passiert, wenn ich dies ablehne?

Diese Entscheidung zur Einstellungsabsicht wird durch die Schulleitung getroffen und von dort mit Ihnen kommuniziert. Bitte beachten Sie, dass dies keine rechtsgültige Zusage ist.
Der weitere Einstellungsprozess läuft dann Hand-in-Hand mit der zuständigen Sachbearbeitungen bei dem Senator für Kinder und Bildung. Wenn Sie eine Einstellung ablehnen, bitten wir Sie um direkte Rücksprache, damit wir alle anderen Möglichkeiten der Einstellung gemeinsam ausloten können.

Wann erhalte ich eine Information zu einer Einstellung?

Die Unterrichtsversorgung wird über die gewünschte Einstellung informiert und leitet das weitere verwaltungstechnisch erforderliche Verfahren ein. Nach Abschluss erhalten Sie eine Einstellungsabsichtserklärung mit weiteren Informationen und Anlagen. Daran anschließend wird Ihre Einstellung dem Personalmanagement Schulen gemeldet und die Sachbearbeitung wird die Einstellung übernehmen und durchführen.

Ich habe eine anerkannte Gleichstellung bzw. Schwerbehinderung. Wie werden meine Rechte gewahrt?

Bitte geben Sie diese Daten bei der Bewerbung mit an, damit wir entsprechende Pflichten einhalten können. Zum Kennenlerngespräch in der Schule wird eine Vertretung der Schwerbehindertenvertretung-Schulen anwesend sein.

Mein Abschluss habe ich im Lehramt Gymnasium/Oberschulen (bzw. Sekundarbereich II) gemacht. Kann ich mich als Lehrkraft an berufsbildenden Schulen überhaupt bewerben?

Das können Sie! Auch an den berufsbildenden Schulen besteht regelmäßig Bedarf an Lehrkräften mit allgemeinbildenden Fächern, sodass auch dort Lehrkräfte mit einem Lehramt für den Sekundarbereich II eingestellt werden können.

Derzeitig bin ich in einem anderen Bundesland als Lehrkraft verbeamtet und möchte gerne in Bremen arbeiten. Was muss ich beachten?

Es gibt zwei Wege um das Bundesland im erreichten Beamtenstatus zu wechseln:
Zum einen im Rahmen des sogenannten „freien Bewerbungs- und Auswahlverfahren“. Hierzu bewerben Sie sich auf eine Stelle als Lehrkraft und reichen mit Ihren Bewerbungsunterlagen eine Freigabeerklärung Ihres Dienstherrn ein.

Nach dem Abschluss eines Fachstudiums interessiert mich eine Tätigkeit an einer berufsbildenden Schule. Welche Einsatzmöglichkeiten bestehen? Gibt es Qualifizierungsmaßnahmen, um als Lehrkraft zu arbeiten?

Als Qualifizierungsmaßnahmen stehen der Seiteneinstieg A und der Seiteneinstieg B zur Verfügung. Der Seiteneinstieg U (Nachstudium an der Uni Bremen) wird derzeitig nicht angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Wege ins Lehramt
Formen des Seiteneinstiegs in das Lehramt
Für den Seiteneinstieg A müssen Sie Ihren wissenschaftlichen Hochschulabschluss als Erstes Staatsexamen anerkennen lassen. Dann können Sie sich am Landesinstitut für Schule für einen Platz im Seiteneinstieg A bewerben.

Mit meinem im Ausland erreichten Lehramts-Abschluss möchte ich in Deutschland an einer Berufsbildenden Schule unterrichten. Geht das?

Hierzu müssen Sie zunächst Ihre ausländische Lehramtsqualifikation beim Staatlichen Prüfungsamt anerkennen lassen. Mit dem Anerkennungsbescheid können Sie sich auf eine Stelle als Lehrkraft im bremischen Schuldienst bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website unter:
Staatliches Prüfungsamt

Eine Möglichkeit den Abschluss des 2. Staatsexamens zu erlangen ist der Seiteneinstieg B. Wie komme ich an einen Platz und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die Stellen des Seiteneinstiegs B werden bedarfsgerecht und schulscharf ausgeschrieben. Die Einstellungstermine sind der 01.02 und 01.08. eines Jahres. Voraussetzung ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach Studienabschluss und die Eignung für die Arbeit mit Schüler:innen. Die Eignung für die Arbeit mit Schüler:innen ist im Rahmen einer Hospitationswoche an der Schule nachzuweisen.

Mein Interesse gilt dem Seiteneinstieg B. Ich habe jedoch nur einen Diplom-Abschluss einer Fachhochschule. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Derzeitig ist es möglich durch eine Einzelfallentscheidung auch Bewerbende mit einem Diplom-Abschluss einer Fachhochschule im Auswahlverfahren zu berücksichtigen. Neben den formalen Voraussetzungen müssen Sie im Rahmen eines Kompetenzfeststellungsverfahrens anhand Ihres Studiums, Ihrer Berufserfahrung sowie Fort- und Weiterbildungen nachweisen, dass Sie erforderliche Kompetenzen auf anderen Wege erlangt haben und eine gleichwertige Ausbildung zu einem heutigen Master-Studium erreicht haben. Deshalb werden Sie aufgefordert, umfangreiche Unterlagen über Ihr Studium (z.B. Vordiplom, Notenübersichten, etc.), über Ihre Berufstätigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse) sowie Fort- und Weiterbildungen einzureichen.

Was machen Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen, welchen Status haben Sie und welche Voraussetzungen werden gefordert?

Lehrkräfte für Fachpraxis (bisher: Lehrmeister:innen) unterweisen fachpraktische Inhalte in Lernfeldern und in der Werkstufe. Als Tarifbeschäftigte werden diese nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in die EG 9a eingruppiert und arbeiten 39,2 Wochenstunden, davon sind 30 Unterweisungsstunden zu geben. Bei einer Bewerbung sind ein Abschluss auf DQR-Niveau 6 (Fachwirt:in, Meister:in, Bachelor) sowie die erfolgreich bestandene AEVO-Prüfung nachzuweisen.
Die Stellen werden schulscharf und pro Fachbereich nach Bedarf ausgeschrieben.

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