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FAQ - Bewerbungsverfahren für Lehrkräfte

Wo kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind über das Bewerberportal unter Stellenangebote möglich.

  • Einfach eine Stelle aussuchen,
  • alle relevanten Bewerbungsunterlagen hochladen und
  • abschicken.

Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?

Ja, das ist möglich.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lebenslauf
  • Bewerbungsschreiben
  • Nachweise über die Lehr-/ Lehramtsbefähigung (insbesondere 1. und 2. Staatsexamen oder die Anerkennung/Gleichstellung einer Lehr-/Lehramtsbefähigung) bzw. andere Abschlüsse
  • ggf. Zeugnisse/Zusatzqualifikationen.

Kann ich eine Wunschschule angeben?

Ja, Sie können gerne eine der fünf Schulregionen auswählen und unter Bemerkungen eine Wunschschule eintragen. Ob dem Wunsch nachgegangen werden kann, ergibt sich im weiteren Verfahren. Die endgültige Zuweisung erfolgt zentral durch den Senator für Kinder und Bildung, je nach Bedarfen der Schulen.

Ist eine Einstellung in Teilzeit möglich?

Ja, haben Sie einen Teilzeit-Wunsch, geben Sie diesen bitte in Ihrer Bewerbung an.

Besteht die Möglichkeit in einer anderen Schulart eingestellt zu werden?

Ja, der Wechsel in eine andere Schulart (z.B. Lehramtsqualifikation Gymnasien/Oberschulen, gewünschter Einsatz an einer Grundschule) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die genaueren Bedingungen werden im Einzelfall bewertet. Bitte geben Sie diesen Wunsch im Rahmen Ihrer Bewerbung in dem Feld "Bemerkung" an.

Wie werden Bewerber:innen ausgewählt?

Die Auswahl von Lehrkräften für das Stadtgebiet Bremen erfolgt anhand der Qualifikationen, der Examensfächer und anhand des Bedarfs der einzelnen Schulen.

Wann und wie erfahre ich, ob ich ein Stellenangebot erhalte?

Im ersten Schritt erhalten Sie nach Ihrer Auswahl erhalten Sie eine Einstellungsabsichtserklärung, in der Ihnen die Einsatzschule mitgeteilt wird. Anschließend wird der Einstellungsvorgang an die Personalstelle Schulen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann weitere Informationen zu Ihrer Einstellung.

Benötige ich als Referendar:in für die Bewerbung in der Stadtgemeinde Bremen eine Freigabe?

Nein, eine Freigabe wird nur dann benötigt, wenn Sie in einem anderen Bundesland in einem Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit stehen.

Gilt meine Bewerbung für das gesamte Bundesland Bremen?

Nein, Ihre Bewerbung über das Portal gilt nur für die Stadtgemeinde Bremen.

Als zweitexaminierte Lehrkraft wird ein Wechsel aus einem anderen Bundesland nach Bremen angestrebt. Was habe ich im Rahmen des freien Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zu beachten?

Im Bewerbungsportal können Sie sich ein Profil anlegen und die benötigten Unterlagen hochladen. Sofern es sich nicht um eine Funktionsstelle handelt, wird eine Freigabeerklärung Ihres derzeitigen Bundeslandes (Behörde) benötigt.

Wichtig! Sofern Sie im Rahmen des KMK-Lehrertausches das Bundesland wechseln möchten, ist eine Bewerbung nicht erforderlich.

An meiner derzeitigen Schule bin ich auf einer Funktionsstelle bereits befördert worden. Was habe ich bei einem Wechsel in die Stadtgemeinde Bremen zu beachten?

Sie können sich gerne auf eine Funktionsstelle im bremischen Schuldienst bewerben und werden – bei erfolgreicher Auswahl - auf die ausgeschriebene Stelle in der Stadtgemeinde Bremen übernommen.
Sofern Sie sich im normalen Bewerbungsverfahren für Lehrkräfte (ohne Funktion) bewerben wollen, müssen Sie einer Rückernennung zustimmen. Bitte teilen Sie diesen Umstand unter Bemerkungen mit.

FAQ zum Einstellungsverfahren

Kann ich direkt im Anschluss an mein Referendariat eingestellt werden?

Ja, nach erfolgreicher Bewerbung können Sie nahtlos in den Bremischen Schuldienst übernommen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie ihr Referendariat beendet haben.

Welchen Status habe ich bei Einstellung in den Bremischen Schuldienst?

Zweitexaminierte Lehrkräfte werden in der Regel als Beamtin/Beamter auf Probe eingestellt, sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf Wunsch können Sie auch als Tarifbeschäftigte eingestellt werden. Bei Nicht-EU-Bürger:innen erfolgt eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis (TV-L).

Benötige ich für meine Einstellung ein Führungs- und Gesundheitszeugnis?

Ja, Sie benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.

Hinsichtlich des Gesundheitszeugnisses gilt:
Beamt:innen benötigen ein amtsärztliches Gutachten.
Tarifbeschäftigte benötigen für die Einstellung in den Bremischen Schuldienst eine ärztliche Bescheinigung, in der Ihnen die psychische und physische Eignung attestiert wird.

Zum Zeitpunkt der Übernahme in den Bremischen Schuldienst bin ich mich nicht in Bremen. Kann eine andere Person meine Angelegenheiten bzgl. der Bewerbung übernehmen?

Nein. Für das personalrechtliche Verfahren müssen Sie telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein. Für die Vertragsunterschrift oder die Vereidigung in das Beamtenverhältnis auf Probe müssen Sie ebenfalls persönich anwesend sein.

Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?

Ja, eine Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag grundsätzlich möglich.

Wie wird meine Erfahrungsstufe festgesetzt?

Die Erfahrungsstufe wird nach vollständiger Vorlage der notwendigen Nachweise (z.B. Arbeitsverträge, Zeugnisse etc.) festgesetzt.

Ausnahme: Bei Versetzung aus einem anderen Bundesland kann die Erfahrungsstufe erst nach Erhalt Ihrer Personalakte des abgebenden Bundeslandes festgesetzt werden.

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